Artikel vom 17.06.2008




Rund 1.000 Kleinkläranlagen sind in Sachsen seit Inkrafttreten der neuen Förderrichtlinie im März 2007 gebaut worden. Der Freistaat hat diese Investitionen mit 1,8 Millionen Euro gefördert. Für weitere rund 66.000 Kleinkläranlagen von 95 Aufgabenträgern (Gemeinden oder Abwasserzweckverbände) hat der Freistaat Sachsen dem Baubeginn beziehungsweise der Sanierung bereits zugestimmt. „Jetzt kommt es darauf an, mit dem Bau bewilligter Kleinkläranlagen so früh wie möglich zu beginnen“, appellierte der Umwelt- und Landwirtschaftsminister Roland Wöller an die Bürger beim heutigen (Mittwoch, 11. Juni) Besuch im Bildungs- und Demonstrationszentrum für dezentrale Abwasserbehandlung in Leipzig. Den Antragstellern stehen die Fördermittel nach Zustimmung der Sächsischen Aufbaubank (SAB) gegenüber den Auftraggebern für einen Reservierungszeitraum von zwei Jahren zur Verfügung. Sachsen plant jährlich 14 Millionen Euro Fördergelder für die Kleinkläranlagen ein.

In Zeiten des demographischen Wandels sind die dezentralen Anlagen in dünn besiedelten Regionen eine flexible und kostengünstige Alternative. Nicht überall ist der Anschluss an zentrale Anlagen die beste wirtschaftliche Lösung für den Bürger. „Sachsen ist auf einem guten Weg, Abwasserentsorgung auch auf dem Land umweltgerecht und zu bezahlbaren Preisen anzubieten“, so Wöller.

Zum Jahresende 2015 muss die Abwasserentsorgung in ganz Sachsen auf dem neuesten Stand der Technik sein, um einen guten Zustand der Gewässer zu gewährleisten. Um diese EU-Vorgabe zu erfüllen, fördert der Freistaat seit März 2007 auch den Bau privater Kleinkläranlagen. Rund 600.000 Sachsen, die vor allem im ländlichen Raum leben, sind noch nicht an eine ordnungsgemäße Abwasserentsorgung angeschlossen. Bisher wird ihr Abwasser über 178.000 meist veraltete Anlagen und über 67.000 abflusslose Gruben entsorgt, die nun neugebaut oder auf Vordermann gebracht werden müssen.

Eine neue Anlage kostet einschließlich Einbau und Transport etwa 5.000 bis 6.000 Euro. Die Investitionskosten können erheblich reduziert werden, wenn sich mehrere Grundstücksbesitzer zusammenschließen und für eine Gruppenkläranlage entscheiden. Sachsen gibt für eine von bis zu vier Einwohnern genutzte Anlage 1.500 Euro dazu. Für jeden weiteren Einwohner kommen 150 Euro hinzu. Anträge zur Förderung sind über den zuständigen Abwasserzweckverband oder die Gemeinde einzureichen. Jeder Bürger kann spätestens im Oktober vom Abwasserzweckverband oder der Gemeinde eine Auskunft darüber erhalten, ob er in eine private Kleinkläranlage investieren muss oder nicht.


Sächsisches Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft

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