Artikel vom 11.07.2008




Der Bund der Steuerzahler NRW e.V. hat eine Studie über die Abwassergebühren in NRW vorgelegt. Es wurden dabei die Jahreskosten eines Musterhaushaltes mit einem Verbrauch von 200 m³ errechnet. Hinzugerechnet wurden evtl. noch anfallende Niederschlagswasserkosten - bezogen auf eine fiktive Grundfläche von 130 m².

In den teuersten Kommunen werden Jahreskosten von bis zu 1294.- € ermittelt (Gem. Schleiden im Kreis Euskirchen). Dort kostet der m³ Abwasser (ohne Splitting nach Schmutzwasser und Niederschlagswasser) 6,47 €.
Besonders preiswert ist dagegen die Gemeinde Raesfeld im Kreis Borken mit Jahreskosten von 250.- €. Die Durchschnittsbelastung im Land wird mit 675,84 € angegeben. Interessant ist in diesem Zusammenhang der folgende Hinweis des Vorsitzenden des BdST-NRW:

"Bei anderen Gemeinden sind dagegen klar die Empfehlungen der Gemeindeprüfungsanstalt NRW (GPA) eine wesentliche Ursache für die deutlichen Anstiege bei der Abwassergebühr. So hat die Gemeinde Altenberge aufgrund einer solchen Empfehlung die Abschreibungsbasis vom Anschaffungswert auf den Wiederbeschaffungszeitwert umgestellt. Die Folge war, dass die Abwassergebührenbelastung für den genannten Musterhaushalt um 17,3 Prozent gestiegen ist. Obwohl gleichzeitig der Zinssatz von sechs auf fünf Prozent gekürzt wurde.
Auch der enorme Gebührenanstieg in der Gemeinde Augustdorf um 12,4 Prozent wäre teilweise vermeidbar gewesen. Dort wurde – wieder auf Empfehlung der Gemeindeprüfungsanstalt – eine Eigenkapitalverzinsung in Höhe von 6,5 Prozent eingeführt.
In der Gemeinde Bedburg-Hau beruht die Steigerung der Gebühren teiweilse auf der Erhöhung der Eigenkapitalverzinsung von drei auf sieben Prozent – ebenfalls eine Empfehlung der GPA…."

Diese Beispiele zeigen, dass über das eigentlich notwendige Maß hinaus allein durch derartige bilanztechnische Operationen die Belastungen der Bürger deutlich angehoben werden, um für zusätzlich Einnahmen in den Haushalten zu sorgen.

Die in diesem Vergleich dargestellten absoluten Zahlen lassen sich mit der INKA-Gebührenstatistik für Sachsen-Anhalt nicht unmittelbar vergleichen, weil dort nur Schmutzwasserkosten, nicht aber noch weitere Niederschlagswasserkosten eingerechnet sind. Auch erscheint eine Jahresverbrauchsvolumen von 200 m³ ausgesprochen hoch und ist für Sachsen-Anhalt unrealistisch. In Sachsen-Anhalt beträgt der durchschnittliche Jahresverbrauch je Person allenfalls 33 m³. Ein Jahresverbrauch von 200 m³ würde also in Sachsen-Anhalt einem 6-Personen-Haushalt entsprechen.


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