Artikel vom 14.07.2008




Nach einem Bericht der Lausitzer Rundschau prüft die Landesregierung Brandenburgs jetzt, ob als Ausweg aus der Krise um die neuere Rechtsprechung zur Veranlagung der sog. Altanschließer zu Herstellungsbeiträgen das sachsen-anhaltinische Modell einen Ausweg bieten könnte.
Danach werden - so der SPD-Fraktionsvorsitzende Günter Baaske - Altanschließer, die also ihren Wasser- und Abwasseranschluss bereits seit DDR-Zeiten haben, nur für Investitionen herangezogen, die nach der Wende erfolgten und von denen sie selbst profitiert haben.

Das Kommunalabgabengesetz Sachsen-Anhalts enthält - anders als die anderen neuen Bundesländern eine Sonderregelung, die ausschließt dass für Investitionen, die vor Inkrafttreten des Gesetzes abgeschlossen wurden, Herstellungsbeiträge erhoben werden können. Nach der Rechtsprechung des OVG Sachsen-Anhalt gibt es hier nur einen sogenannten "Herstellungsbeitrag II". In dessen Kalkulation dürfen nur solche Baukosten einfliessen, die den betreffenden altangeschlossenen Grundstücken neue "Vorteile" verschaffen. Investitionen in Klärwerke sind damit beispielsweise gemeint, nicht aber Kosten zur Erschließung neuer Baugebiete. Dieser Beitrag ist dann deutlich geringer gegenüber einem nach dem Gesamtanlagenprinzip ermittelten Beitragssatz.

Innenminister Schönbohm ermahnt währenddessen die Verbände, erst einmal Ruhe zu bewahren und keine vorschnellen Entscheidungen zu treffen. Am 09.07. erklärte er im Landtag, mit der vorgesehenen Verlängerung der Verjährungsfrist für die Beitragsfestsetzung bis Ende 2011 werde Zeit gewonnen, um eine sachgerechte Lösung des Problems ohne nachteilige Folgen für die Aufgabenträger zu schaffen. Mit dem jetzt vorgelegten Gesetzentwurf entspreche die Landesregierung der Entschließung des Landtages von Ende Mai.

Derzeit führt das zuständige Umweltministerium die vom Landtag geforderte Datenerhebung durch, die einen landesweiten Überblick über die Dimension der Altanschießer-Problematik bringen soll. Diese Datenerhebung wird voraussichtlich mehrere Monate in Anspruch nehmen. Gleichzeitig prüft die Landesregierung bereits mögliche Lösungsvarianten und wird dabei auch die Ergebnisse der Datenerhebung berücksichtigen. Dabei müssten insbesondere die finanziellen Auswirkungen der verschiedenen Modelle auf Zweckverbände und Gemeinden sowie Alt- und Neuanschließer intensiv geprüft werden, sagte der Innenminister. „Niemandem ist geholfen, wenn wir vorschnell Tatsachen schaffen, ohne uns im Einzelnen über deren Auswirkungen bewusst zu sein." (MI 112/2008)

Wolf-Rüdiger Beck

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