Artikel vom 03.09.2008




Sachsen-Anhalt bleibt bei seiner Linie, in der Abwasserentsorgung vor allem teure und oft mit hohen Folgekosten belastete, zentrale Konzepte mit Millionenaufwand zu fördern, während günstige dezentrale Varianten sich weitgehend selbst finanzieren müssen.
Mit dem von der Landesregierung aufgelegten Darlehensprogramm für Kleinkläranlagen "KLAR" sollen Bürger, die zur Umrüstung ihrer Kleinkläranlagen verpflichtet werden, lediglich zinsgünstige Darlehen erhalten, die über die Investitionsbank Sachsen-Anhalt augereicht werden. Das Programm beinhaltet, Darlehen im Rahmen von 3.000 bis 25.000 Euro zu einem Zinssatz von nominal 1,99 % p.a. mit einer Laufzeit von 5 Jahren zu vergeben. Der Antrag ist auf vorgegebenem Vordruck vor Beginn des Vorhabens bei der Investitionsbank Sachsen-Anhalt, Förderberatungszentrum (FBZ), Domplatz 12, 39104 Magdeburg, zu stellen. Neben dem Antrag wird ein Kostenvoranschlag der Maßnahme, die ausgefüllte Selbstauskunft und bei Direkteinleitungen die wasserrechtliche Erlaubnis der unteren Wasserbehörde bzw. bei einem Anschluss der Kleinkläranlage an einen sog. Bürgermeisterkanal die Einleitgenehmigung des Aufgabenträgers benötigt.

Bis Ende 2009 müssen 50.000 bis 70.000 Kleinkläranlagen umgerüstet werden. Dann sollen alle dauerhaft zu betreibenden Anlagen den bundesweit einheitlichen Anforderungen und damit dem heutigen technischen Stand entsprechen. Dieser sieht eine biologische Aufbereitung des Abwassers vor. Die Anpassungsfrist für die Umrüstung der Kleinkläranlagen ergibt sich nach Angaben des Ministeriums aus § 7a des Wasserhaushaltsgesetzes des Bundes in Verbindung mit dem Landeswassergesetz von 2005. Bereits bis zum 31.12.2006 hatten die Aufgabenträger für die Abwasserentsorgung Grundstücke festzulegen, die dauerhaft nicht an öffentliche Abwasseranlagen angeschlossen werden.

Umweltministerin Wernicke räumt ein, dass das Förderprogramm weit hinter den Förderungen in anderen Bundeländern zurückbleibe. Bei einer vergleichbaren Förderung wie in Sachsen und der geplanten in Thüringen, wo 1.000 bzw. 1.500 Euro pro Anlage bezuschusst werden, wären Landesmittel von bis zu 100 Millionen Euro notwendig. Diese Mittel seien nicht vorhanden.
Ein Betreiber müsse nach Angaben des Ministeriums bei der Umrüstung je nach Zustand der Altanlage für ein Einfamilienhaus normalerweise mit Kosten in Höhe von 3.000 bis 6.000 Euro rechnen. Diese Zahlen werden von den GRÜNEN als überzeichnet kritisiert.

Die Investitionsbank hat einen Informationsflyer zum Darlehensprogramm KLAR herausgegeben. Darüber hinaus sind ab sofort Informationen und Antragsunterlagen im Internet unter www.ib-sachsen-anhalt.de abrufbar. Anträge können ab dem 1. September bei der IB eingereicht werden.



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