Artikel vom 03.12.2008




Am 04.11.2008 hat der Rat in der Zusammensetzung der europäischen Wirtschafts- und Finanzminister (ECOFIN) über den Kommissionsvorschlag zu ermäßigten Mehrwertsteuersätzen –u.a. im Abwasser – ohne Ergebnis beraten. Die EU-Kommission hatte kürzlich vorgeschlagen, die Vorschriften zur Mehrwertsteuer
zu ändern. Ziel sollte es sein, dass bei bestimmten Dienstleistungen dauerhaft ermäßigte Mehrwertsteuersätze zur Anwendung kommen. Hierfür soll der Anhang III der Richtlinie 2006/112/EG geändert werden, der die Dienstleistungen aufzählt,
für die der ermäßigte Steuersatz genutzt werden kann. Insbesondere soll künftig die Abwasserbeseitigung in das Verzeichnis aufgenommen werden. Dies würde
bedeuten, dass öffentlich-rechtliche Körperschaften, die aufgrund des hoheitlichen Charakters der Aufgabe derzeit keine Mehrwertsteuer erheben, künftig den verminderten Mehrwertsteuersatz erheben müssten. Auch ein Urteil des EUGH vom 16.09.2008 zur Wettbewerbsverzerrung durch Nichtbesteuerung von öffentlichrechtlichen Gebietskörperschaften bringt keine eindeutige Klärung. Die weiteren Diskussionen sind insofern abzuwarten.

Mitteilung des Wasserverbandstages

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