Artikel vom 25.05.2009




Die Frist zur Umrüstung von Betreibern dezentraler Kleinkläranlagen läuft zum 31.12.2009 ab. Bis zu diesem Termin müssen nach den Vorgaben des Landes Sachsen-Anhalt die dezentralen Anlagen auf den "Stand der Technik" gebracht werden. Außer diesen zeitlichen Daumenschrauben bietet das Land seinen Bürgernals weitere "Hilfe" lediglich zinsbegünstigte Kredite über das Förderprogramm "KLAR" an. Thüringen hingegen räumt den Betroffenen - wie andere Bundesländer auch - nicht nur eine sehr viel großzügigere und sozialverträglichere Frist bis zum 31.12.2013 ein, sondern fördert darüber hinaus die Umrüstung der Anlagen. Dafür sollen jährlich zwischen 1,5 und 2 Mio Euro bereitgestellt werden. Für Grundstückseigentümer werden damit Zuschüsse bis zu 1500.- € je Anlage gezahlt. In Mecklenburg soll die bisherige Förderung gar verdoppelt werden, also von

- 750 € auf 1500 € bei einer Investitionssumme von mindestens 3500 €
- 1500 € auf 3000 € bei einer Investitionssumme von mindestens 7000 € und von
- 2000 auf 4000 € bei einer Investitionssumme von mindestens 10.000 €.

Zusammen mit Bayern hat Mecklenburg-Vorpommern damit die höchsten Förderbeträge für dezentrale Kläranlagen in Deutschland.

In Sachsen-Anhalt sind die Sonder-Kredite bisher kaum in Anspruch genommen worden. Die Investitionsbank des Landes (IB) hat seit Ende vergangenen Jahres erst 250 Umrüstungskredite vergeben. Manfred Maas, Sprecher der IB-Geschäftsführung, sagte der Magdeburger Volksstimme, man rechne aufgrund eigener Recherchen mit einem Potenzial von etwa 30 000 Umrüstungen.

Vielen Betroffenen ist offenbar auch noch gar nicht wirklich klar, dass für jene Grundstücke eine gesetzliche Umrüstungsverpflichtung besteht, die auf Dauer nicht an die zentrale Kanalistation angeschlossen werden können. Der vom Land hierfür ohne Not erzeugte Zeitdruck wird für viele Bürger zum finanziellen Problem: Die Umrüstung kann mehrere tausend Euro kosten.


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