Artikel vom 28.05.2009




Das Verwaltungsgericht Halle hat in einer überraschenden Entscheidung vom 10.03.2009 die Praxis der Abwasserzweckverbände, die vom Land erhobene Abwasserabgabe auf die Nutzer von dezentralen Kleinkläranlagen abzuwälzen für rechtswidrig erklärt, soweit davon Zeiträume vor dem 01.01.2005 betroffen seien. Vor diesem Zeitraum bestehe keine Rechtsgrundlage für solche Forderungen. Denn bis dahin sei es bei der Zuständigkeit der Gemeinden für diese Abgabe verblieben. Das Land hätte demzufolge die Abgabe nicht von den Zweckverbänden erheben dürfen, so dass eine Abwälzung durch die Zweckverbände auf die Nutzer ebenfalls nicht in Betracht komme.

In den letzten Monaten hatten die Verbände Bescheide zur teilweise bis ins Jahr 2003 zurückreichenden Erhebung solcher Abgaben verschickt. Auswirkungen hat das Urteil jedoch nur für die noch nicht rechtskräftig abgeschlossenen Fälle.