Artikel vom 29.05.2009




Die Rückführung der in den letzten Jahren privatisierten Betriebe in die öffentliche Hand stand im Mittelpunkt der Jahrestagung des Verbands kommunaler Unternehmen (VKU), die am 29./30. April in Berlin stattfand. Mittelpunkt war die gemeinsame Erkenntnis, dass die kommunale Daseinsvorsorge durch Stadtwerke wieder eine Zukunft habe, da gerade die Wirtschafts- und Finanzkrise das Dogma „Privat vor Staat“ widerlegt habe.

Nach Ansicht des Städtetagspräsidenten und Oberbürgermeisters von München, Christian Ude sei die Behauptung, „Gemeinwohlorientierung sei ein alter Zopf“ endgültig widerlegt. Ude rief allerdings zur Wachsamkeit gegenüber Aktivitäten der Europäischen Union auf, die der kommunalen Wirtschaft das Leben schwer machten. Die Kommunen müssten sich ein Wahlrecht bewahren, ob sie etwa die Abfallentsorgung mit eigenen Unternehmen oder durch Dritte erfüllen lassen wollten. „Rosinenpickerei“ durch Private dürfe es nicht geben.

Mit der EU-Dienstleistungsrichtlinie, die am 29. Dezember in Kraft tritt, werden die Bereiche der Daseinsvorsorge auch künftig unter einen starken Privatisierungsdruck gesetzt. Die Kommission behauptet zwar die Richtlinie verpflichte die Mitgliedstaaten nicht zur Privatisierung von Dienstleistungen. Das ist zwar formal richtig, da der Richtlinienentwurf keine Vorschriften enthält, die direkt solche Maßnahmen vorsehen, indirekt trägt die Dienstleistungsrichtlinie jedoch dazu bei, die Liberalisierung insbesondere bisher öffentlich erbrachter Dienstleistungen weiter voranzutreiben.


zitiert nach: Christine Wicht / Nachdenkseiten

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