Artikel vom 08.10.2009




Einen vorhersehbaren Ausgang nahm das Verfahren einiger Bürger, welche gegen die Gebührenbescheide des AZV Südharz aus dem Jahre 2008 geklagt hatten. Das Verwaltungsgericht Halle erklärte diese Bescheide für rechtswidrig. Hintergrund war, dass das Gericht schon im Oktober 2008 die Satzung im Hinblick auf die erhobene Grundgebühr teilweise für rechtswidrig erklärt hatte. Der Verband hatte ungeachtet der Teilnichtigkeit der Satzung dennoch für 2008 Gebührenbescheide mit unveränderter Verbrauchsgebühr verschickt.

Das Verwaltungsgericht Halle wies den Verband nun darauf hin, dass Probleme bei der Grundgebühr automatisch auch dazu führen, dass die Verbrauchsgebühr neu zu bewerten ist und daher nicht auf die Grundlage der teilnichtigen Satzung gestützt werden könne.

Insgesamt 480 Bürger hatten Widersprüche gegen die Gebührenfestsetzungen aus dem Jahre 2008 erhoben. Diese Bescheide sind nunmehr aufzuheben.


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