Artikel vom 28.07.2010




Länderübergreifend ist es ein Thema, das die Menschen beschäftigt: Die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen für Baumaßnahmen, die schon Jahre oder gar Jahrzehnte zurückliegen. Bekanntlich haben die Gerichte in einigen Bundesländern,darunter Sachsen-Anhalt und Thüringen die Auffassung vertreten, dass auch nach vielen Jahren noch Ausbaubeiträge erhoben werden können, wenn zum Zeitpunkt der Baumaßnahme noch keine gültige Satzung vorlag und dieses dann - ggf. noch nach Jahrzehnten - nachgereicht wird.

In Thüringen wird nun vom Oberverwaltungsgericht demnächst ein Grundsatzurteil zu dieser Thematik in einem Musterprozess erwartet. Die mündliche Verhandlung in einem Musterverfahren soll angesichts des großen öffentlichen Interesses in Suhl stattfinden. Termin ist am Donnerstag, dem 5. August, um 10 Uhr im Neuen Rathaus. Natürlich hat ein Urteil erst einmal nur Auswirkungen auf das Landesrecht in Thüringen. Nicht zu unterschätzen ist aber auch die Signalwirkung für andere Bundesländer.

Die Bürgerallianz Thüringen wird daneben am 19.08.2010, 16.00 Uhr vor dem Landtag in Erfurt eine Demonstration abhalten mit dem Thema: "Für gesetzliche Abschaffung der Zwangsbeiträge bei Abwasser und Straßenbau". Initiativen aus benachbarten Bundesländern haben bereits ihre Unterstützung und ihr Kommen zugesagt.