Artikel vom 05.05.2011




Der Thüringer Landtag hat eine Änderung des Kommunalabgabengesetzes beschlossen. Folgende Eckpunkte verdienen Beachtung:

1. Die strikte Verpflichtung der Kommunen zur Erhebung von Straßenausbaubeiträgen wird relativiert. Auf die Erhebung kann verzichtet werden, wenn die finanzielle Situation der Gemeinde dies dauerhaft erlaubt oder die Erhebung zu keinen wirklich wesentlichen Vermögenszuwachs führen würde.

2. Eine erhöhte Eigenbeteiligung der Gemeinde kann unter bestimmten Voraussetzungen (geringer Schuldenstand, keine Bedarfszuweisungen des Landes, keine geplante Kreditaufnahme) vorgesehen werden.

Für Anliegerstraßen kann der Gemeindanteil dann auf 80 %, für Straßen mit überörtlicher Funktion auf bis zu 90 % festgelegt werden.

Die von den regionalen Bürgerinitativen geforderte generelle Abschaffung der Ausbaubeiträge wurde dagegen abgelehnt. Die "Bürgerallianz gegen überhöhte Kommunalabgaben" will hierzu nun einen Volksentscheid erzwingen. Grundlage dieses Volksentscheids solle in Gesetzentwurf der Linken und Bündnis90/Die Grünen sein, wonach anstelle der bisherigen Beitragsansprüche der Kommunen und Verbände eine allgemeine Infrastrukturabgabe erhoben wird. Am 19.05.2011 soll der Antrag an die Landtagspräsidentin übergeben werden