Artikel vom 26.09.2016




Die Verfassungsbeschwerde der Landtagsfraktion "Die Linke" gegen die Novelle des KAG aus dem Jahre 2014 wird nun vor dem Landesverfassungsgericht verhandelt.
Die Verhandlung findet am 18. Oktober 2016, um 11:30 Uhr, im großen Sitzungssaal des Justizzentrums Anhalt, Willy-Lohmann-Straße 29, Dessau-Roßlau statt.

Es ist damit zu rechnen, dass danach zeitnah eine Entscheidung ergehen wird. Bekanntlich hat kürzlich das Verwaltungsgericht Magdeburg die verfassungsrechtlichen Bedenken gegen § 18 Abs. 2 KAG LSA bestätigt und insofern die Argumentation des Prozeß-Vertreters der Fraktion "Die Linke", Prof. Dr. Thorsten Franz, in großen Teilen bestätigt.
Die laufenden Beitragsverfahren werden derzeit vom Verwaltungsgericht mit Blick auf das Verfahren ausgesetzt. Das Verwaltungsgericht Halle hat sich hingegen noch nicht entsprechend positioniert.