Satzung
1. Das Initiativennetzwerk Kommunalabgaben (INKA) Sachsen-Anhalt ist eine Interessengemeinschaft von Bürgern, die sich in örtlichen Bürgerinitiativen des Landes Sachsen-Anhalt engagieren.
2. INKA Sachsen-Anhalt wird nach außen durch den Sprecher vertreten. Dieser wird mehrheitlich aus den Mitgliedern der Interessengemeinschaft gewählt.
3. INKA Sachsen-Anhalt vertritt die allgemeinen Interessen der Bürger im Bereich der Kommunalabgaben.
4. Mitglied von INKA Sachsen-Anhalt können Bürgerinitiativen sowie jede Bürgerin und jeder Bürger werden. Die Aufnahme erfolgt durch formlose Willenskundgebung in einer Mitgliederversammlung, wenn kein stimmberechtigetes Mitglied widerspricht. Mitglieds-Bürgerinitiativen können bis zu drei Vertreter entsenden, von denen jeder für sich eine Stimme hat. Sonstige Mitglieder haben nur eine beratende Stimme.
5. Die Mitgliedschaft ist kostenfrei, doch können zur Deckung von Unkosten Umlagen durch einstimmigen Beschluss der anwesenden stimmberechtigeten Mitglieder erhoben werden, sofern mindestens zwei Drittel der Mitgliedsbürgerinitiativen anwesend sind. Der Austritt aus dem Netzwerk kann jederzeit erklärt werden.
6. Aufgaben und Ziele: INKA Sachsen-Anhalt soll die Kräfte und Ressourcen der örtlichen Bürgerinitiativen im Lande Sachsen-Anhalt bündeln und die Entwicklung des Kommunalabgabenrechts in Sachsen-Anhalt beobachten und kritisch begleiten. Es soll insbesondere:
- Die Bürger informieren
- Statistische Daten erheben
- Artikel und Beiträge veröffentlichen.
- Auf Missstände und Fehlentwicklungen hinweisen.
- Kontakte zu Entscheidungsträgern aufbauen und pflegen.
- Politische Wirkung erzeugen.
- Alternative, bürgerfreundliche Konzepte entwickeln
- Sachkompetenz bereit stellen und Bürgerinitiativen unterstützen
- Öffentlichkeitswirksame Aktionen vorbereiten und durchführen
- Eine Datenbank mit Entscheidungen zum Kommunalabgabenrecht erstellen und betreuen.
- Sonstige zweckmäßige Aktivitäten ergreifen.
7. INKA Sachsen-Anhalt führt in unregelmäßigen Abständen nach interner Absprache Mitgliederversammlungen durch. Einladungen können durch jedes Mitglied unter Angabe einer Tagesordnung ausgesprochen werden. Die Mindest-Ladungsfrist beträgt eine Woche.
8. Mitteilungen und Informationen für die Mitglieder von INKA Sachsen-Anhalt werden durch Rundschreiben bekannt gemacht. Informationen können auch durch E-Mail, soweit die Adressen von den Mitgliedern zur Verfügung gestellt werden, erfolgen.
9. Das Netzwerk beendet seine Arbeit, wenn kein öffentliches Interesse mehr besteht, oder durch Beschluss der stimmberechtigten Mitglieder.
10. Unverbrauchte Gelder bei Auflösung des Netzwerks werden einem gemeinnützigen Zweck zu geführt.