Artikel vom 21.01.2010




In Anbetracht der neueren Berichterstattung über die Entwicklung der Wasserpreise verweist der Deutsche Städte- und Gemeindebund auf "aktuelle Umfragen", wonach mehr als 90 Prozent der Befragten mit der Qualität und der Versorgungssicherheit zufrieden seien, nur 13 Prozent befürworteten private Unternehmen in der Wasserversorgung. Annähernd 75 Prozent sehen außerdem den zu entrichtenden Preis als angemessen an, teilt das Geschäftsführende Präsidialmitglied des Deutschen Städte- und Gemeindebundes, Dr. Gerd Landsberg, mit.

Landsberg wies darauf hin, dass die Wasserpreise auf der Grundlage der Kommunalabgabengesetze von den demokratisch gewählten Gemeindevertretern beschlossen und durch die Kommunalaufsicht kontrolliert werden. Der Bürger ist der Preisbildung deshalb keineswegs ausgeliefert. Er kann gegen seinen Gebührenbescheid zudem vor dem Verwaltungsgericht klagen. Diese dreifache Kontrollmöglichkeit ist die Grundlage für faire kommunale Wasserpreise, so Landsberg weiter.

Einer kartellrechtlichen Wasserpreiskontrolle wie bei privatrechtlich organisierten Unternehmen bedürfe es daher nicht.

Theoretisch hat er damit auch recht. Und richtig ist auch, dass privatrechtlich organisierte Wasserversorgung erfahrungsgemäß zu erhöhten Preisen und schlechterer Versorgung der Bürger führt.
Dennoch liegt auch in der öffentlich-rechtlichen Gebührensitutation vieles im Argen. Die Kalkulationen sind für den Normalbürger undurchschaubar, die gewählten Vertreter nicken diese in der Regel nur ab, die Kommunalaufsicht winkt durch und ist weder interessiert noch personell in der Lage, Tiefenprüfungen des Zahlenwerks vorzunehmen, die Erfolgsaussichten bei Gericht sind denkbar gering, da die Verbände dort gegenüber den Bürgern oft einen erschreckenden "Bonus" haben und deren Angaben oft ungeprüft als richtig unterstellt werden. Waffengleichheit herrscht hier schon lange nicht mehr. Verbände verfügen über kaufmännische Abteilungen, können externen Sachverstand und rechtliche Beratung auf Kosten der Gebührenzahler einholen, während der einzelne Bürger im Prozess allein und meist auf verlorenem Posten steht. Schon das Ersuchen um Akteneinsicht erweist sich oft als mühseliges Procedere und selbst wenn Kalkulationen vorgelegt werden, verweigert man im Regelfall die Einsicht in die zugrunde liegenden Dokumente, Rechnungen, Belege.

Die Welt ist also lange nicht so heil, wie Landsberg es darstellt. Dort wo es gelingt, in eine Tiefenprüfung einzusteigen, werden nicht selten gravierende Methodenfehler in den Kalkulationen aufgedeckt. Hierauf hat ja schon der Präsident des Landesrechungshofes Ralf Seibicke dankenswerter Weise hingewiesen. An die Meldung vom 27.06.2009 sei erinnert:

„Trotzdem haben wir erhebliche Verstöße bzw. Mängel bezüglich der Gebührenkalkulationen und Abrechnungen beanstanden müssen. Es ist auch festzustellen, dass die Aufgabenträger den Feststellungen und Empfehlungen des Landesrechnungshofes in vielen Fällen nicht gefolgt bzw. diesen entgegengetreten sind. Da die kommunalen Aufsichtsbehörden die Umsetzung der Empfehlungen des Landesrechnungshofes nicht mit der notwendigen Konsequenz verfolgt haben, besteht nach unserer Ansicht nach wie vor erheblicher Handlungsbedarf“, mahnte am Freitag der Präsident des Sachsen-Anhaltinischen Rechnungshofes, Ralf Seibicke, anlässlich der Vorstellung des Jahresberichtes 2008 vor Journalisten.





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