Artikel vom 02.08.2016




Der Ausschuss "Recht und Verfassung" wird keine Stellungnahme zur Normenkontrollklage der Fraktion "Die Linke" beim LVerfG Sachsen-Anhalt einreichen. Dies hat der Ausschuss im Juni auf eine Anforderung des Landesverfassungsgerichts entschieden.

Der Ausschuss sieht offenbar keinen Bedarf, im Verfahren die Position des Landes näher zu erläutern.

Im Verfahren wird zahlreichen Beteiligten die Gelegenheit gegeben, Stellung zum Antrag zu beziehen. Ein Termin für eine mündliche Verhandlung oder gar eine Entscheidung ist derzeit nicht in Sicht.