Artikel vom 19.06.2009




Andreas Krieg, der Geschäftsführer des Abwasserzweckverbandes "Hettstedt und Umgebung" zeigt wenig Verständnis für die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Halle vom 10.03.2009 (4 A 39/09 HAL). "Ich denke, dass es zumindest lohnenswert ist, darüber nachzudenken, die Rechtsfrage vor dem Oberverwaltungsgericht klären zu lassen", schreibt er in einem Leserbrief der Mitteldeutschen Zeitung in der Ausgabe vom 19.06.2009. Weiter führt er aus: "Die Konsequenz aus der, wie von der 4. Kammer gesehen, nicht möglichen Abwälzung hieße für mich nur, eine Umlage von den betreffenden Gemeinden zu erheben, die dann wiederum weniger Geld für alle Bürger, die die Abwasserabgabe bezahlt haben, zur Verfügung haben."

Der Verband nimmt also unter diesen Gesichtspunkten in Kauf, Abgabenbescheide zu erheben, die nach dem gegenwärtigen Erkenntnisstand rechtswidrig sind.

Mit dem notwendigen "Ausschöpfen von Einnahmemöglichkeiten" hat das nichts zu tun. Der Abwasserzweckverband ist als Körperschaft des öffentlichen Rechts verpflichtet, sich an die durch die Gerichte auszulegenden Bestimmungen zu halten.
Werden weiter Bescheide zur Erhebung der Abwasserabgabe 2003 und 2004 verschickt und werden Widersprüche, die sich auf das Urteil des VG Halle vom 12.03.2009 beziehen, abgelehnt, provoziert der AZV eine Prozessflut. Ein Einschreiten der Kommunalaufsicht erscheint angezeigt.

Im Hinblick auf die zu Unrecht bereits vereinnahmten Abgaben, sollte der Verband die Rückerstattung in Betracht ziehen. Die Abwasserabgabe erweist sich einmal mehr als Ärgernis. Einal als "Lenkungsabgabe" gedacht, erfüllt sie diese Funktion, jedenfalls beim Bürger nicht. Das Land sieht sich, trotz vereinnahmter Millionen aus dieser Abgabe nicht in der Lage, ein Förderprogramm für Kleinkläranlage aus der Taufe zu heben, das auch diesen Namen verdient. Wie es scheint, versteht das Land unter "Lenkungswirkung" offenbar den Effekt, die Einnahmen für die Abwasserabgabe möglichst umgehend in den allgemeinen Haushalt umzulenken. Andere Bundesländer sind dem Land der Frühaufsteher hier um mehrere Nasenlängen voraus.


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